Achtung es gibt kein Servicepack zum download, sondern eine Anweisung wie man das ändern kann.
Stand: 12.07.2021
Mitte März 2021 hat die Bundesregierung mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant-und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dies war natürlich nicht bekannt im Januar 2021 bei der Auslieferung von SD-Reisekosten 2021.
Dies kann selbst ganz einfach per Hand geändert werden.
Ab dem 1.7.2021
Besonderheit für Speisen und Getränke:
Für Speisen, die vor Ort verzehrt werden gilt vom 01.07.2020 bis 31.12.2022 der ermäßigte Steuersatz.
Für Getränke bleibt es beim Regelsteuersatz.
gelten folgende Steuersätze:
Steuersätze für Arbeitsessen,Hotel Frühstück,Bewirtung Inland | Prozente |
---|---|
bis 30.06.2020 | 19% |
1.07.2020 bis 31.12.2020 | 5% |
1.1.2021 bis 31.12.2022 | 7% |
gelten folgende Steuersätze
Steuersätze für Hotel Getränke/Sonstiges,Bewirtung Getränke | Prozente |
---|---|
bis 30.06.2020 | 19% |
1.07.2020 bis 31.12.2020 | 16% |
1.1.2021 bis ... | 19% |