Wann ist bei Bewirtungen zu kürzen?
Folgende Meldung erscheint beim Download:
Wenn Sie aus geschäftlichen Veranlassungen jemanden bewirten, so ist seit dem 1.1.2014 eine Kürzung vorzunehmen. Genauso verhält es sich wenn sie ein Arbeitgeberessen erhalten oder beim Frühstück im Hotel.
Wird der Arbeitnehmer von einem dritten eingeladen und bewirtet, so ist nichts zu kürzen. Auch kein Sachbezug.
Der Abzug beträgt für das Inland:
Frühstück: 5,60 EUR,
Mittagessen: 11,20 EUR,
Abendessen: 11,20 EUR
Wann ist der Sachbezugswert anzusetzen?
Hier gilt eine Grenze von 60 EUR inklusive der Getränke und Umsatzsteuer. Mahlzeiten unter 60 EUR sind mit dem Sachbezugswert anzusetzen. Sie gelten als übliche Mahlzeit. Die Zahlung des Sachbezugswerts entfällt, wenn eine Verpflegungspauschale gezahlt werden könnte und somit die obigen Kürzungen stattfinden. Über 60 EUR sind die Mahlzeiten mit dem vollen Wert anzusetzen, da es sich um ein Belohnungsessen handelt. Hierbei ist eine Kürzung der Pauschale nicht mehr vorzunehmen.
Bei Übernachtungen werden die Frühstücke nicht richtig gekürzt?
Das Ab. Datum im unteren Teil der Belegeingabemaske wurde nicht richtig gesetzt. Dort sollte der Hotelankunftstag des Reisenden in dem Hotel eingegeben werden. Das Belegdatum entspricht ja dem Abreisetag an dem Sie die Rechnung zahlen. Mit diesen beiden Daten kann die Differenz der Tage und somit die Anzahl der Frühstücke berechnet werden.
Hierbei handelt es sich meistens um Reisen, bei denen die Hotels innerhalb einer Reise gewechselt werden. Oder der Reisenden bezieht sein Hotel nicht am ersten Reisetag. SD-Reisekosten geht vom einem Regelfall aus, bei dem ein Reisender während der gesamten Reise nur in einem Hotel übernachtet.
Es sollen keine Pauschalen für die Übernachtungen erstattet werden.
Setzen Sie den Berechnungsmodus von Automatik auf Verpf.(P)/Übern.(E). Somit wird Ihnen nur der Pauschalsatz für Verpflegung berechnet. Die Übernachtungskosten für den Einzelnachweis werden nicht berechnet, da ja keine Belege vorhanden sind.
Wie kann die Frühstückspauschale vom Hotelbeleg abgezogen werden, ohne das ich den Wert des Hotelbeleges erfasse?
Sie erfassen ganz einfach in der Belegmaske ein Hotelbeleg mit Kürzung Frühstück und geben als Betrag 0,00 EUR an. Beachten Sie aber:
Das Belegdatum entspricht dem Tag an dem Sie das Hotel verlassen haben und das Ab. Datum entspricht dem Tag an dem Sie im Hotel angekommen sind.
Aus der Anzahl der Übernachtungen mal der Frühstückspauschale (5,60 EUR) berechnet das Programm einen negativen Betrag der somit von der Gesamtabrechnung abgezogen wird.
Benutzen sie den Schalter Abzug in der Grundmaske des Reiseberichtes.
Wieso bekomme ich bei dem Rückreisetag bei einer Auslandsreise den Tagessatz des Auslandes?
Für den Rückkehrtag ins Inland bei einer Auslandreise steht Ihnen das Auslandstagegeld des zuletzt besuchten Landes zu. Meistens startet man morgens vom Hotel aus nach einer kurzen Besprechung zur Heimreise und kommt abends an. Damit hat man zwar an diesem Tag das Inland als letztes Land vor 24:00 Uhr erreicht, aber es gilt als Rückreisetag und somit ist das letzte Tätigkeitsland für den Tagessatz entscheidend. SD-Reisekosten berechnet immer automatisch für den Rückreisetag, den Tagessatz des zuletzt besuchten Landes.
Dies können sie in der Grundmaske Reisebericht mit dem Schalter Land ändern.